@Axel1962, sofern sich nicht überraschend in letzter Zeit etwas geändert wurde, nein.
Nur wer es verbreitet, also z.B. irgendwo hochlädt oder zum Download anbietet, verstößt gegen das Urhebergesetz.
Das Anschauen und sogar der Download für private Zwecke mehr oder weniger erlaubt (Grauzone).
Ca. so wie ne Sendung im Fernsehen aufnehmen.
Man darf es halt nur nicht verbreiten, was früher bei sowas wie Tauschnetzwerken, BitTorrent, usw. eigentlich nicht möglich ist, da man immer gleich auch das, was man hat und ladet als Download angeboten wird.
Zu genaueren Infos bitte unbedingt einen Anwalt konsultieren!
Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern Wiederholung von dem, was ich seit gut 20 Jahren ständig von Anwälten, Kanzleien, usw. lese / höre, die sich darauf spezialisiert haben.
LG
Gibt es keine Probleme mit Urheberrecht ?
Moin Axel,
lass CyberGhost aus, da ein VPN für den Empfang von s.to und den Hostern in Deutschland sowieso nicht von Nöten ist.
lg heidjer
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