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„Hermann Göring scheint jetzt die Kontrolle im Gerichtssaal zu haben“. So formuliert ein Radioreporter die Stimmung nach der ersten Aussage des ehemaligen Reichs-Feldmarschalls. Tatsächlich hat Göring mit Beharrlichkeit und larmoyanten Scherzen den Chefankläger Robert Jackson vorgeführt, dem zusätzlich der eitle Richter Francis Biddle in den Rücken fällt. Frustriert will Jackson das Handtuch werfen, aber Elsie hält ihn zurück. Am nächsten Tag hat Jackson dann seinen großen Auftritt, als er Göring seine Unterschrift unter dem Antrag für die „Endlösung der Judenfrage“ vorhält – demselben Göring, der weiterhin behauptet, er und Hitler hätten vom Massenmord in den Konzentrationslagern nichts gewusst.
Göring, auf Gustav Gilberts Anraten mittlerweile von den anderen Gefangenen isoliert, freundet sich mit einem der Wachmänner, Lieutenant Tex Wheelis, an, dem er zu Weihnachten sein goldenes Feuerzeug schenkt. Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß wird mit seiner eiskalten, ruhigen Schilderung der Massenvernichtung in den Konzentrationslagern zum wichtigen Kronzeugen des Prozesses und verbreitet lähmendes Entsetzen im Gerichtssaal. Während Speer aussagt, er habe geplant, Hitler zu töten und schäme sich, ein Nazi zu sein, wollen weder Göring noch die anderen Angeklagten Verantwortung für die Verbrechen des Hitler-Regimes übernehmen.
Robert Jacksons bewegendes Schlussplädoyer endet mit dem Satz: „Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, dass sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, dass es keinen Krieg gegeben habe, dass niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.“ Alle Angeklagten bekennen sich der vier Anklagepunkte – Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit – „nicht schuldig“, bevor die Richter sich zur Beratung zurückziehen. Am 1. Oktober 1946 werden die Urteile verkündet: Zwölfmal wird die Todesstrafe verhängt. Hermann Göring entzieht sich der Hinrichtung am Galgen durch Selbstmord.