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Eine renommierte junge Architektin wird ermordet aufgefunden. Die Autopsie ergibt, dass sie an einer Arsenvergiftung gestorben ist. Da sich das Sterben bei einer Arsenvergiftung lange hinzieht und äußerst schmerzhaft ist, kann ein Selbstmord ausgeschlossen werden. Zudem sollte sie in den nächsten Tagen in einem Gerichtsverfahren als Zeugin vernommen werden. Hat ihr Tod etwas mit diesem Fall zu tun?
Eine Angestellte einer chemischen Reinigung wurde im Laden vergewaltigt und ermordet. Zum Glück für die Ermittler gibt es zwei Augenzeugen, die den Täter gesehen haben. Die Täterbeschreibungen, die die beiden abgeben, sind allerdings nicht identisch und haben mit dem Mann, der als Hauptverdächtiger gilt, nur wenig gemein. Erst durch hieb- und stichfeste forensische Beweise kann man den Täter schließlich überführen.