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Im Auto unterwegs zu einem Termin, lässt sich Hans-Jörg Wörner für den Bruchteil einer Sekunde ablenken. Dieser kurze Moment der Unaufmerksamkeit hat fatale Folgen. Wörner übersieht einen jungen Mann, der achtlos auf die Straße läuft. Das Opfer stirbt noch am Unfallort. Gegen Wörner wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, Anwalt Friedrich Kronberg vertritt ihn. Zunächst scheint der Fall für den ermittelnden Kommissar Weinhauer klar: Schuld hat der Fahrer des Unfallwagens. Doch während der Spurensicherung stößt Weinhauer auf einige seltsame Gegenstände, die das Opfer bei sich hatte. Mit einer auf die Straße gerichteten Kamera hat der Überfahrene seinen eigenen Tod gefilmt. Weinhauer beginnt, sich für den Toten zu interessieren. Nach einer abgebrochenen Lehre war der junge Mann arbeitslos und lebte bei seiner Mutter. Ein grausamer Fund in deren Haus zwingt Weinhauer, seine Theorie zum Unfallhergang zu überdenken.