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Bei einem gemeinsamen Abendessen ist offensichtlich, dass aus Hauptkommissar Zorns anfänglicher Sympathie für Annette Schneider bereits mehr geworden ist: Verliebt hört er zu, wie die attraktive Studienrätin von ihrem ehrenamtlichen Engagement für ein Resozialisierungsprojekt für Strafgefangene erzählt. Als am nächsten Morgen der getötete Vollzugsbeamte Gerhard Lochner aufgefunden wird, kommt Zorn zunächst gar nicht auf die Idee, einen Zusammenhang zwischen dem gestrigen Gespräch und dem Mord zu sehen. Bei seinen Recherchen erfährt der Ermittler von wiederholten brutalen Übergriffen zwischen Wärtern und Insassen. Der 40jährige Gerhard Lochner musste sogar von seinem Dienst in der Justizvollzugsanstalt suspendiert werden, weil er den inhaftierten Gregor Hessekamp so sehr malträtiert hatte, dass dieser seither im Koma liegt.
Zunächst sieht es so aus, als habe Hessekamps älterer Bruder den Mord aus Rache verübt. Richard Hessekamp, der vor einiger Zeit wegen schwerer Körperverletzung saß, hat kein Alibi und gerät zunehmend unter Tatverdacht. Doch Hauptkommissar Zorn wird bei seinen Ermittlungen im Gefängnis hellhörig: Lochners Kollege Hugo Strecker schweigt ganz offensichtlich aus Angst. Es scheint, der Häftling Borowiak betreibe einen florierenden Drogenhandel im Knast und Gerhard Lochner habe ihm bei seinen „Geschäften“ geholfen. Hat der aufschneiderische Stefan Borowiak etwas mit dem Mord zu tun, weil Lochner nicht mehr nach seiner Pfeife tanzen wollte, und bedroht jetzt Hugo Strecker? Schließlich macht Zorn eine für ihn absolut niederschmetternde Entdeckung: Annette Schneider plant mit dem gerade aus der Haft entlassenen Frank Kaufmann eine gemeinsame Zukunft.
Zorn prüft das Alibi seines Nebenbuhlers. Der wegen Einbruchdiebstählen verurteilte Kaufmann hatte wegen guter Führung bereits seit einem halben Jahr Freigang. Als Zorn Ungereimtheiten entdeckt, hat es den Anschein, er würde sich aus gekränkter Eitelkeit in eine falsche Spur verrennen. Und tatsächlich muss sich Zorn eingestehen, dass ihn die Eifersucht plagt und er diesmal nicht vorurteilsfrei ermittelt.