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Zwei Streifenbeamte ertappen einen Einbrecher auf frischer Tat. Der Bestohlene allerdings versichert, nicht bestohlen worden zu sein. Schöninger, den dieses seltsame Verhalten nicht ruhen lässt, erkennt die Ursache: Der Bestohlene will die Beute des Einbrechers der Polizei vorenthalten. Mit einer sofort eingeleiteten Polizeiaktion kommt er gerade noch rechtzeitig, um verhindern zu können, dass das Diebesgut wieder seinen ursprünglichen Besitzer findet.