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Der in der Kanzlei bereits bekannte Mandant Karl Wagner, Inhaber eines Edel-Restaurants, will Schadenersatz vom Gourmet-Papst Günter Mischnik einklagen, denn der hat in einer Ausgabe des Magazins „Gaumenschmaus“ Wagners Küche kritisiert – seither sind die Gästezahlen gesunken. Wagners Trumpf: Er weiß, dass Mischnik bei einer Operation den Großteil seines Geruchs- und Geschmackssinnes verloren hat. Kochkünste sind auch ein Streitthema zwischen den Anwälten: Felix behauptet, Sandra sei eine gute Anwältin, aber vom Kochen verstehe sie nichts. Sandra fühlt sich provoziert und lädt Felix zum Essen ein – doch tatsächlich kann sie gar nicht kochen, weshalb das Abendessen zum Desaster wird … Der Gütetermin mit Mischnik in Wagners Restaurant gerät zum Fiasko, Sandra und Felix kommen nun allein in den Genuss von Wagners köstlichem Abendmenü. Vor Gericht liefert Mischnik selbst die beste Idee zu seiner eigenen Verteidigung: Er will seinen Geschmackssinn unter Beweis stellen. Sandra soll vor dem Richter ein beliebiges Gericht zubereiten, alle zusammen kosten davon, und er wird ein nachvollziehbares Urteil fällen. Richter Moosleitner ist zu Sandras Entsetzen einverstanden. Felix kann der Idee dagegen einiges abgewinnen: Mischnik soll ein Gericht vorgesetzt bekommen, das grausam schlecht schmeckt. Das wird der Gastrokritiker nicht bemerken und ist überführt. Sandra muss also nur so kochen wie bisher …